Kooperationsrichtlinien

Kooperationsrichtlinien "Dreizehen-Orchidee" - Tridactyle nanne-ritzkae

Richtlinien für die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit BIOPAT e.V.

Richtlinien und Formular für die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit BIOPAT e.V. für Vermittlung von Arten-Patenschaften und für die Verwendung der eingeworbenen Spendenmittel.

  1. BIOPAT - Patenschaften für biologische Vielfalt e.V. (BIOPAT) vermittelt Patenschaften für neu entdeckte Tier- und Pflanzenarten. Als Dank für Spenden von mindestens 2.600 € dürfen die Spender zur wissenschaftliche Benennung dieser neu entdeckten Organismen Artnamen eigener Wahl vorschlagen. Die mit BIOPAT kooperierenden Wissenschaftler, der BIOPAT-Vorstand und der Wissenschaftliche Beirat bemühen sich im Rahmen der internationalen Nomenklaturregeln, diese Namenswünsche zu berücksichtigen, können Namensvorschläge jedoch ablehnen. Die Spenden kommen der Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der biologischen Vielfalt (Biodiversität) zugute.
  2. Alle fachlich anerkannten Forschungsinstitute im In- und Ausland bzw. deren assoziierte Wissenschaftler können neue Arten durch BIOPAT vermitteln lassen. Bei Privatpersonen ist eine entsprechende Assoziierungserklärung vor der Aufnahme der Art in das BIOPAT-Angebot dem Vorstand vorzulegen. Die Institute erhalten im Fall der erfolgreichen Vermittlung die Hälfte der eingeworbenen Spende zur Unterstützung ihrer Forschungsarbeit.
  3. Eine Kooperation mit BIOPAT schließt parallel laufende Aktivitäten der Vermittlung von Patenschaften mit anderen Partnern aus. Die Kooperationspartner verpflichten sich, nicht vereinsschädigend im Sinne der BIOPAT-Satzung zu handeln.
  4. Die Vermittlung einer Patenschaft durch BIOPAT erfolgt nach Vorprüfung der formellen Voraussetzungen durch den Vorstand (ggf. Beratung durch den wissenschaftlichen Beirat) und Freigabe durch den Vorstand. Voraussetzung zur Annahme ist eine Erklärung über die Legalität des Materialerwerbs, die Hinterlegung zumindest des Holotypus in einer öffentlich zugänglichen Sammlung, die Offenlegung des geplanten Publikationsorgans, sowie eine Einverständniserklärung der Co-Autoren.
  5. Nach Möglichkeit sollte die Artbeschreibung in einer anerkannten Fachzeitschrift mit Begutachtungssystem (peer review) publiziert werden. Ist die Publikation in einer Zeitschrift ohne Begutachtungssystem geplant, so organisiert der wissenschaftliche Beirat eine Begutachtung, ggf. unter Hinzuziehung externer Gutachter. Dem Beschreiber ist dies mitzuteilen.
  6. Für die Aufnahme in den Artenkatalog der BIOPAT-website muss vom Bearbeiter eine kurze Beschreibungen und Abbildungen der neuen Art vorgelegt werden (ggf. auch nur einer ähnlichen Art mit entsprechendem Hinweis, falls der Autor eine Fremdbeschreibung fürchtet). Bilder der neuen Arten können von BIOPAT zu Werbezwecken benutzt, weitergeleitet und publiziert werden. Ist der Bildautor damit nicht einverstanden, so hat er dies dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Mit der Bereitstellung einer Art für das BIOPAT-Programm erkennt der Wissenschaftler automatisch die Richtlinien an.
  7. Die Autoren verpflichten sich, das relevante Manuskript der Artbeschreibung innerhalb von 6 Monaten nach Vermittlung einer Patenschaft zur Publikation einzureichen. Wenn keine triftigen Gründe für eine Verzögerung vorliegen, erlischt nach diesem Zeitraum der Anspruch auf den Anteil an der Spende.
  8. Auch wenn bereits ein Pate durch BIOPAT gefunden wurde, gilt die Art erst mit der tatsächlichen Veröffentlichung der Beschreibung als erfolgreich vermittelt. Die Veröffentlichung ist vom Autor gegenüber BIOPAT durch 3 Sonderdrucke zu belegen. Erst damit wird der entsprechende "wissenschaftliche" Spendenanteil zuteilungsfähig.
  9. Die Mindest-Spendenhöhe für eine Patenschaft beträgt 2.600,- Euro. Bei besonders attraktiven Arten bemüht sich BIOPAT darum, einen höheren Betrag einzuwerben. Die Hälfte der eingeworbenen Patenschaftsspende geht als "wissenschaftlicher Anteil" an das Institut des beschreibenden Wissenschaftlers. Kleinspenden von Förderern des Vereins ohne damit verbundene Patenschaft werden vorrangig zur Deckung der Verwaltungskosten verwendet.
  10. Die Überweisung des "wissenschaftlichen" Spendenanteils erfolgt an die jeweilige Abteilung des Instituts (bzw. dessen Förderverein) an dem der Autor angestellt oder mit dem er assoziiert ist.
  11. Zuwendungsberechtigte Institute/Abteilungen/Fördervereine werden vom BIOPAT-Vorstand über die Zuteilung informiert. Die Auszahlung des Betrages erfolgt nach schriftlicher Zusicherung, dass die Gelder der taxonomischen Forschung zugute kommen und nicht dem allgemeinen Instituts-Etat anheimfallen. Nach Möglichkeit sollen dabei die Arbeitsgruppen/Wissenschaftler gefördert werden, die diese Spenden eingeworben haben. Eine entsprechend vorbereitete Erklärung wird vom Vorstand zusammen mit der Zuteilungszusage verschickt.
  12. Sind mehrere Autoren an einer Artbeschreibung beteiligt, so ist das Institut (bzw. dessen Förderverein) des Erstautors Zuwendungsempfänger. Der Erstautor hat eine Erklärung der Co-Autoren vorzulegen, in der diese das Institut des Erstautors ermächtigen, die Fördermittel in Empfang zu nehmen. Der BIOPAT-Verein ist mit weiteren Regelungen nicht befasst.
  13. Wenn eine Art mindestens 6 Monate lang nicht durch BIOPAT vermittelt werden konnte, kann der Beschreiber diese ohne Begründung aus dem Vermittlungsangebot von BIOPAT zurückziehen, um sie nach eigenen Vorstellungen zu benennen. Ein Rückzug vor dieser Zeit sollte nur in begründeten Ausnahmen erfolgen.
  14. Die zweite Hälfte der jeweiligen Spende fließt in einen "Regional-Fond" zur Förderung der Forschung und zum Erhalt der Biodiversität in den Ländern oder Regionen, aus denen die vermittelten neuen Arten stammen.  Antragsberechtigt sind Einzelforscher, Projektgruppen, Nicht-Regierungs-Organisationen und Forschungsinstitute.  Für vermittelte Arten aus Industrie-Ländern (für die kein "Regional-Fond" besteht) kann vom Autor der Artbeschreibung vorgeschlagen werden, welchem "Regional-Fond" die Mittel zugeschlagen werden sollen.
  15. Über die Förderungswürdigkeit von Anträgen wird - ggf. nach Beratung durch den wissenschaftlichen Beirat, der nötigenfalls weitere Gutachter hinzuzieht -  vom Vorstand in eigener Verantwortung entschieden. Dabei werden insbesondere Gesichtspunkte der Entwicklung lokaler Forschungsinfrastruktur, Förderung lokaler Wissenschaftler und Fachkräfte sowie die Erfolgsaussichten von Schutzmassnahmen berücksichtigt.
  16. Bei der Verwendung der eingeworbenen Spendenmittel sind in allen Fällen die jeweiligen einschlägigen steuerlichen Regelungen zu beachten. Hiernach darf die Mittelvergabe nur an eine juristische Person erfolgen und die Mittel dürfen nur für gemeinnützige Zwecke (Forschung und Entwicklung) verwendet werden. Falls die geförderte Körperschaft nicht selbst durch das Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist, muss die geförderte Körperschaft BIOPAT nachweisen, dass die Mittel für gemeinnützige Zwecke ausgegeben wurden.
  17. Vorstand, wissenschaftlicher Beirat und externe Gutachter haben über alle Informationen, die sie im Rahmen des Begutachtungs- und Entscheidungsverfahrens erhalten haben, Stillschweigen zu bewahren. Externe Gutachter sind auf Vertraulichkeit zu verpflichten. Dies betrifft insbesondere personenbezogene und evtl. rufschädigende Informationen. Gesetzliche Vorschriften und Pflichten bleiben hiervon unberührt.

Wenn Sie neue Arten über BIOPAT vermitteln lassen möchten, füllen Sie bitte folgendes Kooperationsformular (PDF) vollständig aus und senden es ggf. zusammen mit entsprechenden Unterlagen an:

Dr. Jörn Köhler / BIOPAT e.V.
Hessisches Landesmuseum Darmstadt
Friedensplatz 1
64283 Darmstadt / Germany

E-mail: joern.koehler@hlmd.de

Werden Sie BIOPAT Patin oder Pate!

Lassen Sie eine neuentdeckte Tier- oder Pflanzenart mit dem Namen Ihrer Wahl benennen